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Homeoffice und Steuererklärung: Was Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

06.11.2025

Die Arbeit im Homeoffice ist längst kein vorübergehender Trend mehr. Immer mehr Unternehmen setzen auf flexible Arbeitsmodelle – ein Gewinn für beide Seiten. Doch mit dieser Flexibilität gehen auch steuerliche Fragen einher, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen. Welche Abzugsmöglichkeiten bestehen? Und wie können Unternehmen ihre Mitarbeitenden steuerlich unterstützen, wenn diese von zu Hause arbeiten?

Das häusliche Arbeitszimmer – steuerlich absetzbar?

Ein zentraler Punkt bei der steuerlichen Betrachtung des Homeoffice ist das häusliche Arbeitszimmer. Um abzugsfähig zu sein, muss es sich um einen abgetrennten Raum handeln, der ausschließlich beruflich genutzt wird. Außerdem darf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen gibt es zwei Varianten des Kostenabzugs:

  • Der vollständige Abzug tatsächlicher Kosten, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet (z. B. bei Selbstständigen).
  • Ein pauschaler Abzug bis 1.260 Euro jährlich, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, das Homeoffice aber nicht den Tätigkeitsmittelpunkt darstellt.

Arbeitnehmer sollten die Nutzung gut dokumentieren und entsprechende Belege wie Miet- oder Stromkosten bereithalten.

Homeoffice-Pauschale – einfache Entlastung für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer ohne separates Arbeitszimmer gibt es seit 2023 eine verbesserte Homeoffice-Pauschale. Pro Homeoffice-Tag können 6 Euro geltend gemacht werden, maximal für 210 Tage im Jahr – also bis zu 1.260 Euro jährlich. Diese Pauschale gilt auch, wenn am Esstisch gearbeitet wird. Ein separates Büro ist nicht erforderlich.

Die Pauschale wird in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt. Ein steuerlicher Vorteil ergibt sich jedoch nur, wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag übersteigen.

Wie Arbeitgeber steuerlich unterstützen können

Arbeitgeber können ebenfalls aktiv zur steuerlichen Entlastung ihrer Beschäftigten beitragen. Einige Optionen sind sogar steuerfrei möglich.

Ein beliebtes Beispiel ist die Ausstattung des Homeoffice mit Möbeln oder Technik. Stellt der Arbeitgeber etwa einen Schreibtisch oder Bildschirm zur Verfügung und bleibt Eigentümer, ist dies steuerfrei. Alternativ kann die Ausstattung leihweise überlassen werden.

Auch Internet- und Telefonkostenzuschüsse sind möglich: Bis zu 50 Euro monatlich dürfen steuerfrei gezahlt werden, wenn ein beruflicher Bezug besteht.

Wird das Equipment direkt an die Mitarbeitenden übergeben, kann eine Pauschalversteuerung durch das Unternehmen dafür sorgen, dass die Leistung für den Arbeitnehmer steuerfrei bleibt.

Unternehmen sollten solche Zuwendungen transparent dokumentieren und im Zweifel steuerlich begleiten lassen.

Gestaltungsempfehlungen für Unternehmen

Um steuerlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich die Einführung klarer Homeoffice-Regelungen. Dazu gehören:

  • Eine interne Homeoffice-Richtlinie
  • Ergänzungen im Arbeitsvertrag zur Nutzung und Ausstattung
  • Dokumentation von Kostenerstattungen und Sachzuwendungen
  • Aufklärung der Mitarbeitenden über steuerliche Pflichten und Möglichkeiten

Eine enge Zusammenarbeit mit der Steuerberatung stellt sicher, dass sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte die gesetzlichen Spielräume optimal nutzen.

Worauf Arbeitnehmer bei der Steuererklärung achten sollten

Arbeitnehmer sollten ihre Homeoffice-Tage sorgfältig erfassen und realistisch angeben. Gemischt genutzte Räume wie Wohnzimmer können steuerlich nicht geltend gemacht werden – ein Raum muss fast ausschließlich beruflich genutzt sein.

Wichtig ist auch: Wer von zu Hause arbeitet, kann für diese Tage keine Pendlerpauschale ansetzen. Die Homeoffice-Pauschale gleicht diesen Nachteil jedoch in vielen Fällen aus.

Arbeiten im Homeoffice bietet sowohl steuerliche Chancen als auch Anforderungen an die korrekte Gestaltung und Dokumentation. Arbeitnehmer profitieren durch gezielte Angaben in der Steuererklärung. Unternehmen wiederum stärken durch steuerfreie Zuwendungen nicht nur die Motivation, sondern auch die steuerliche Position ihrer Mitarbeitenden.

Als Ihre erfahrene Steuerberaterin unterstützt Sie von Ehr bei der optimalen steuerlichen Umsetzung – individuell, transparent und vorausschauend.